Das Bundesarbeitsgericht hat die Vertragsgestaltung im Hinblick auf arbeitsvertragliche Verfallsklauseln für Ansprüche gegen den Arbeitgeber geprüft und entschieden, dass diese den Mindestlohn ausnehmen müssen.
Das Bundesarbeitsgericht hat die Vertragsgestaltung im Hinblick auf arbeitsvertragliche Verfallsklauseln für Ansprüche gegen den Arbeitgeber geprüft und entschieden, dass diese den Mindestlohn ausnehmen müssen.